Bauwesen-Berufe-Register

Das Amt für Volkswirtschaft führt gem. Art. 27 BWBG ein automatisiertes Register, in das die Daten der Bewilligungsinhaber, der Geschäftsführer und gegebenenfalls der Betriebsleiter eingetragen werden (Bauwesen-Berufe-Register). Es erteilt jedermann Auskunft über die in diesem Register eingetragenen Daten, soweit dem keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Ansprechpersonen

Suche

  • Inhaltstyp

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien