Grundbuchauszüge

Öffentlichkeit des Grundbuchs

Das Grundbuch ist öffentlich. Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann in bestimmte Blätter Einsicht nehmen oder einen Auszug davon verlangen. Telefonische Auskünfte erfolgen ohne Gewährleistung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Jede Person ist auch ohne ein solches Interesse berechtigt, folgende Auskünfte zu erhalten:

  • die Bezeichnung und die Beschreibung des Grundstücks,
  • den Namen und die Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin,
  • die Eigentumsform und das Erwerbsdatum,
  • die Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie die Anmerkungen.

Die Gebühr für einen Grundbuchauszug beträgt CHF 10.00, bei Postverstand beträgt die Gebühr mindestens CHF 20.00.