Neue BauAV 2023

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Abänderung der Bauarbeitenverordnung (BauAV) genehmigt.

Die Bauarbeitenverordnung wurde zum besseren Verständnis strukturell angepasst, einzelne Absätze wurden in neue Artikel überführt. Die gesamte Verordnung wurde redaktionell überarbeitet, davon betroffen sind auch Artikel und Absätze, die inhaltlich unverändert sind.

Mit der Totalrevision der liechtensteinischen BauAV wird das Schutzniveau in Liechtenstein an jenes in der Schweiz angepasst. Die Bestimmungen wurden grösstenteils aus der «Schweizer BauAV» übernommen; mit Ausnahme des Art. 4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, da dieser Artikel in Liechtenstein bereits mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) abgedeckt ist.