Zuteilung / Reservation / Versteigerung

Kontrollschilder werden durch das Amt für Strassenverkehr zugeteilt. Wenn Sie noch über kein Kontrollschild verfügen, teilt dies das Amt für Strassenverkehr im Zufallsprinzip zu. Bei der Fahrzeugzulassung auf dem Postweg, senden wir Ihnen die neuen Kontrollschilder ebenfalls per Post zu.

Schilder mit tiefen Nummern (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder) und Schilder mit auffälligen Ziffernkombinationen sind nur über die jeweiligen Schilderversteigerungen unter eVersteigerung Kontrollschilder verfügbar.

Weisungen über die Kontrollschilder (ab 01.01.2015)

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