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Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenbeiträge

Die AHV-IV-FAK Anstalten heben ebenfalls die Beiträge (Prämien) für die ALV ein. Die Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten 0,5 % vom massgebenden Lohn ab. Der Arbeitgeberbetrag beläuft sich ebenfalls auf 0.5 %.

Der Arbeitgeber liefert die gesamten Beiträge zusammen mit den AHV Beiträgen ab.

Beitragssätze ab 01. 01. 2011:

  • Arbeitnehmer/in 0,5 %
  • Arbeitgeber/in 0,5 %
  • Total 1 %
  • Höchstgrenze CHF 126'000.—

Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie unter http://www.ahv.li/ oder E-Mail: ahv@ahv.li

 

Arbeitgeberbescheinigungen

Auf Antrag ist jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen.

Die "Arbeitgeberbescheinigung Inland" ist zu verwenden, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Liechtenstein und der Arbeitnehmer gleichzeitig seinen Wohnsitz in Liechtenstein hat. 

Die "Arbeitgeberbescheinigung International" ist in allen anderen Fallkonstruktionen zu verwenden.

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