Residenz, Legitimationskarten, Abwesenheiten, Abschiedsbesuche
Residenz
Alle diplomatischen Vertreter von Drittstaaten residieren nicht in Liechtenstein, unabhängig davon, ob Liechtenstein einen residierenden Botschafter für den Drittstaat ernannt hat.
Legitimationskarten
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein stellt auf Wunsch eine Legitimationskarte für den Missionschef bzw. die Missionschefin aus, die beim Protokoll beantragt werden kann.
Abwesenheiten
Die Abwesenheit des Missionschefs bzw. der Missionschefin wird dem Protokoll in Form einer Verbalnote mitgeteilt, in der auch der Geschäftsträger bzw. die Geschäftsträgerin ad interim aufgeführt wird.
Abschiedsbesuche
Abschiedsbesuche bei S. D. dem Fürsten bzw. seinem Stellvertreter und bei Mitgliedern der Regierung sind nicht vorgeschrieben. Missionschefs und Missionschefinnen, die bei einem Mitglied der Regierung oder einem anderen Funktionsträger einen Abschiedsbesuch machen möchten, wenden sich hierfür ans Protokoll.