European Travel Information and Authorisation System (ETIAS)

Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten "Electronic System for travel authorisation" (ESTA) der USA, ein neues europäisches Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet, vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige ETIAS-Reisegenehmigung zu beantragen. Diese wird 7 Euro kosten und grundsätzlich 3 Jahre gültig sein. Am 9. Oktober 2018 hat die EU die Verordnung zur Schaffung des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS-VO) verabschiedet. Sie stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, die vom Fürstentum Liechtenstein grundsätzlich übernommen werden muss.

Mittels einer weitgehend automatisierten Risikoüberprüfung der Reisenden soll ETIAS zur Erhöhung der inneren Sicherheit, zur Prävention illegaler Immigration und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen. Zudem soll die Wirksamkeit der Grenzkontrolle erhöht werden, da bestehende Informations- bzw. Sicherheitslücken durch eine vorgängige Risikoprüfung geschlossen werden. Die ETIAS-Reisegenehmigung garantiert keinen Anspruch auf Einreise und wird zu einer neuen Bedingung für die Einreise von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum. Das heisst, ohne gültige ETIAS-Reisegenehmigung wird der betroffenen Person die Einreise in den Schengen-Raum verweigert. Entsprechend müssen Beförderungsunternehmer prüfen, ob ihre Passagiere bei Reiseantritt im Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung sind.

Mit ETIAS soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der Mobilität der visumbefreiten Drittstaatsangehörigen und der Erhöhung der Sicherheit gefunden werden.

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Bericht und Antrag

EU Verordnung 1

Verordnung – In Bearbeitung