Schulpsychologischer Dienst

Der schulpsychologische Dienst (SPD) ist die Beratungsstelle des Schulamtes für psychologische Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Entwicklungspsychologie, Neurodiversität, mentale Gesundheit und Teilhabe/Inklusion. Der SPD wird tätig, sobald psychologisches Fachwissen in der Schule gefragt ist. Er arbeitet systemisch und nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Der Zugang zu schulpsychologischen Dienstleistungen ist niederschwellig, freiwillig und kostenlos. 

Alle vier Schulpsychologinnen und -psychologen haben ein spezialisiertes Wissen in der Kinder- und Jugendpsychologie und stehen allen zur Verfügung, die aufgrund von Schwierigkeiten in der Schule oder in der Familie fachliche Beratung wünschen. Die Kontaktaufnahme erfolgt unkompliziert per Telefon, Mail oder Teams. Bei der nachfolgenden Auftragsklärung werden die weiteren Schritte gemeinsam geplant. Nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten führt der SPD bei Bedarf auch testpsychologische Untersuchungen durch, vor allem bei möglichen Lern- und Teilleistungsstörungen. In der Schulpsychologie steht das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt.

Der SPD setzt sich für eine Schule ein, die Stärken und Vielfalt fördert – eine innovative und inklusive Schule, in der sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene wohlfühlen und sich gesund entwickeln können. 

Schulpsychologinnen und -psychologen
Zuteilung der Schulstandorte
   
Morten Andersen
(Fachbereichsleitung)
  • Balzers 
  • Vaduz
  • Mauren-Schaanwald
   
Christine Wolfinger
  • Triesen
  • Planken
  • Gamprin
  • Schellenberg 
  • Ruggell
   
Luciano Giampa
  • Schaan 

+ Einzelne Fälle aus anderen Gemeinden

   
Alessa Risch
  • Triesenberg
  • Eschen-Nendeln 

+ Einzelne Fälle aus anderen Gemeinden

   

Gesetzlicher Auftrag gemäss SchulFMV, Art. 56

Der Schulpsychologische Dienst ist eine dem Schulamt angegliederte fachpsychologische Einrichtung für die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Er arbeitet nach fachwissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen und unterstützt die Schule in psychologischen Belangen.

Schweigepflicht gemäss SchulFMV, Art. 58

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Schulpsychologischen Dienstes unterstehen der Schweigepflicht. Darunter fallen nicht Informationen, welche dem Schulamt bei der Bewilligung von Massnahmen als Entscheidungsgrundlagen und/oder den Lehrpersonen bei der Vorbereitung, der Durchführung oder der Auswertung des Unterrichts dienen. Meldepflichten nach dem Kinder- und Jugendgesetz bleiben vorbehalten.

Adresse

Schulamt
Schulpsychologischer Dienst
Postfach 547
Landstrasse 190
9495 Triesen

Kontaktperson

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