Konsularisches

Die konsularische Tätigkeit der liechtensteinischen Botschaft in Bern umfasst u. a. die Betreuung der in der Schweiz und – über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – in den meisten anderen Staaten lebender Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.

Reisepass und Identitätskarte

In der Schweiz wohnhafte liechtensteinische Staatsangehörige müssen den Antrag für einen neuen Reisepass sowie für eine neue ID persönlich beim Ausländer- und Passamt in Vaduz stellen. Eine Antragsstellung über die liechtensteinische Botschaft in Bern ist nicht möglich.

Weitere Informationen dazu erteilt Ihnen das Ausländer- und Passamt (APA), Städtle 38, FL-9490 Vaduz, Tel.: +423 236 61 41, oder finden Sie auf der Webseite des Ausländer- und Passamtes unter dem folgenden Link: Ausstellungsprozess

Einreise- und Visavorschriften für Liechtenstein

Liechtenstein verfügt in der Regel über dieselben Einreisevorschriften wie die Schweiz. Detaillierte Informationen zu den Vorschriften und die Visumpflicht für die Einreise nach Liechtenstein erhalten Sie beim Ausländer- und Passamt (APA), Städtle 38, FL-9490 Vaduz, Tel.: +423 236 61 41, oder finden Sie auf der Webseite des Ausländer- und Passamtes unter dem folgenden Link: Einreise und Visum

Einreise in andere Länder

Für die Einreisebestimmungen in andere Länder wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die zuständige ausländische Vertretung Ihres Ziellandes. Informationen zu den ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie auf der EDA-Webseite unter dem folgenden Link: Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Aufenthalt in Liechtenstein

Informationen zu den verschiedenen Arten des Aufenhaltes und der Wohnsitznahme in Liechtenstein (mit oder ohne Erwerbstätigkeit) finden Sie auf der Webseite des Ausländer- und Passamtes unter dem folgenden Link: Ausländer- und Passamt

Das Ausländer- und Passamt erteilt auch die entsprechenden Bewilligungen. 

Beglaubigungen

Informationen zur Beglaubigung und Überbeglaubigung (Apostille, Superlegalisation) finden Sie auf der Webseite der Stabsstelle Regierungskanzlei unter dem folgenden Link: Überbeglaubigungen (Apostille, Superlegalisation) 

Für die meisten Länder ist es möglich, die Überbeglaubigung bzw. Superlegalisation auf dem Postweg über die liechtensteinische Botschaft in Bern einzuholen. Für das Einholen von Überbeglaubigungen erhebt die Botschaft je nach Aufwand eine Verwaltungsgebühr von 40–80 CHF. Die von den Konsulaten dafür erhobenen Gebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Anmeldung liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland

Liechtensteinische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen sich innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen konsularischen Vertretung vor Ort anmelden. Ändert sich der Wohnsitz im Ausland, müssen liechtensteinische Staatsangehörige dies der Vertretung melden. Aufgrund von entsprechenden Abkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz vertritt die zuständige Schweizer Vertretung in den meisten Staaten die konsularischen Interessen Liechtensteins – in Österreich werden diese durch die liechtensteinische Botschaft in Wien wahrgenommen. Ausgenommen davon sind die Beantragung und Ausstellung von Reisepässen und Identitätskarten. 

Die Anmeldung ist wichtig, um Ihnen und Ihrer Familie bei akuten Krisen- und Katastrophenfällen im Ausland helfen zu können, denn dazu müssen die zuständigen offiziellen Stellen wissen, dass Sie sich im betreffenden Land aufhalten und können für den Notfall schnellstmöglich mit Ihnen in Kontakt treten. Durch die Anmeldung können ausserdem administrative Angelegenheiten wie zivilstandsrechtliche Änderungen oder die Beantragung von Reisedokumenten vor Ort erledigt werden. 

Die Vertretung der konsularischen Interessen von natürlichen und juristischen Personen Liechtensteins sowie von Personen, für welche Liechtenstein Schutzfunktionen übernimmt, erfolgt grundsätzlich im gleichen Umfang und zu gleichen Bedingungen wie für Personen aus der Schweiz. Ist die Schweiz in einem Land nicht vertreten, übernimmt die jeweilige Vertretung Österreichs die konsularische Betreuung von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern. 

Die liechtensteinischen Staatsangehörigen können bei der zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können die erforderlichen Formulare und Dokumente bei der zuständigen Vertretung telefonisch oder per E-Mail bestellt oder über den Online-Schalter bezogen werden.

Weitere Informationen zu den konsularischen Dienstleistungen finden Sie auf der EDA-Webseite unter dem folgenden Link: konsularischen Dienstleistungen der Schweiz für Liechtenstein