Sanierungsberatung
Sanierungsberatung für Gebäudehülle und Haustechnik
Ist ein Gebäude in die Jahre gekommen, stellen sich grundsätzliche Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Sanierungsberatung bietet dafür eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Im Rahmen der Sanierungsberatung soll das Gebäude vor Ort begutachtet und der energetische Ist‑Zustand von Gebäudehülle, Heizung und Wassererwärmung erfasst werden. In einem ersten Gespräch soll die Ausgangslage sowie die Zielsetzungen geklärt werden. Darauf aufbauend werden drei Handlungsempfehlungen (minimal, mittel und umfassend) ausgearbeitet, inklusive Energiekennzahlen sowie einer Kosten‑Nutzen‑Abschätzung. Der Abschlussbericht soll die Empfehlungen verständlich zusammenfassen und in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.
Gefördert werden nur Beratungen zu Gebäuden mit einer Baubewilligung vor dem 30. März 1993.
Förderantrag
Förderantrag und Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag "Andere Massnahmen" (PDF), 01.02.2026 (nicht im Onlineschalter verfügbar)
Die Höhe der Förderung bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus ist abhängig von der Gebäudegrösse und den Beratungskosten:
- bis 500 m2 pauschal CHF 1`500.-, max. 50% der Kosten
- ab 500 m2 CHF 3.- /m2 EBF, max. 50% der Kosten
- Die Energieberatung sowie Analyse mit Bericht darf nur von einer qualifizierten, unabhängigen Fachperson durchgeführt werden. Es ist ein Nachweis über den effektiven Arbeitsaufwand vorzulegen.
- Der Ergebnisbericht muss folgende, sowie die in der Offerte angegebenen Punkte beinhalten:
IST-Analyse
Gespräch mit der Bauherrschaft zur Klärung der Aufgabenstellung, Bedürfnisse und der Ausgangslage.
Begutachtung vor Ort inkl. Dokumentation des IST-Zustandes in Bezug auf Gebäudehülle und Haustechnik (Warmwasser und Heizung).
Ermittlung der Energiebezugsfläche, Energiekennzahl (IST-Zustand) und der U-Werte (IST-Zustand).
SOLL-Varianten
Darstellung von mindestens drei Handlungsempfehlungen für die Bauherrschaft in einem Bericht. Mindestens soll eine minimale, eine mittlere und eine maximale Variante dargestellt werden. Mit der maximalen Variante soll mindestens 50% Energie und 100% CO2-Ausstoss eingespart werden können.
Aufzeigen von Kosten/Nutzen für jede Variante.
Ermittlung der Energiekennzahl (Soll-Zustand) und der U-Werte (Soll-Zustand).
Erörterung des Berichtes mit den Soll-Varianten in einem Beratungsgespräch.
Empfehlung der Vorgangsweise an die Bauherrschaft.
Begleitung und Hilfe bei der Antragstellung, sofern förderberechtigte Massnahmen nach Energieeffizienzgesetz in Betracht kommen.
Beginn/Verwirkung des Anspruches Der Anspruch auf Ausrichtung von Förderbeiträgen erlischt, wenn mit den Massnahmen begonnen wird, bevor eine rechtskräftige Zusicherung der Förderbeiträge vorliegt.
Baujahr Gefördert werden nur Beratungen zu Gebäuden mit einer Baubewilligung vor dem 30. März 1993.
Projektverfasser/in Die Förderbeiträge werden nur dann ausgerichtet, wenn eine fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet ist.
Befristung: Die Zusicherung der Förderung ist gemäss Art. 25 EEG befristet. Die Massnahme ist binnen eines Jahres ab der Entscheidung über die Gewährung von Förderbeiträgen zu beginnen und binnen zwei Jahren abzuschliessen.
Zwingende andere Vorschriften: Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
Wiederförderung Förderbeiträge werden für jede Massnahme nur einmal ausgerichtet; eine erneute Förderung derselben Massnahme ist erst nach Ablauf von 20 Jahren möglich. Für die Beurteilung einer allfälligen Förderung nach 20 Jahren ist das alte Zusicherungsdatum relevant.
Eine Energieberatung dürfen alle in Liechtenstein über das Bauwesen-Berufe-Gesetz (BWBG) zugelassenen Energieberater, Architekten und HLK-Ingenieure durchführen. Zugelassene Energieberater gem. Art. 17d BWBV
Eine geförderte, umfassende Sanierungsberatung wird zum Beispiel angeboten von*:
Hasler Baumanagement AG, Ober Au 28, 9487 Bendern
Lenum AG, Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz
Planbar AG, Rheinbau 12, 9495 Triesen
Pitbau Anstalt, Bergstrasse 4, 9497 Triesenberg
ringtec est., Silligatter 5, 9492 Eschen
Vogt Architekten, Landstrasse 25, 9496 Balzers
* Obige Aufstellung ist nicht abschliessend und kann jederzeit auf Wunsch ergänzt werden. Jede/r Energieberatende, welche/r die Vorgaben gem. Art. 17d BWBV und einen qualifizierten Bericht gemäss Merkblatt Sanierungsberatung erstellen möchte, kann sich unter info.energie@llv.li anmelden.