Reisepass

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Der Reisepass ist der ordentliche Staatsangehörigkeits- und Identitätsausweis der liechtensteinischen Staatsangehörigen. Er darf im In- und im Ausland als Identitätsausweis verwendet werden, sofern nicht andere Ausweise vorgeschrieben sind. Der Reisepass ist gültig für alle Staaten, sofern nicht eine Beschränkung eingetragen ist.

Grundsätzlich hat jede/r liechtensteinische Staatsangehörige einen Anspruch auf Ausstellung eines Reisepasses, sofern kein Verweigerungsgrund vorliegt. Kinder, Minderjährigen und Bevormundeten darf ein Reisepass nur ausgestellt werden, wenn der gesetzliche Vertreter den Antrag stellt oder dem Antrag schriftlich zustimmt.

Einreise in andere Länder


Für die Einreisebestimmungen anderer Länder wenden Sie sich an ein Reisebüro oder an die jeweils zuständige Botschaft des Ziellandes.