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Kinder, Minderjährige und Bevormundete

Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen einen Reisepass in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters beantragen.

Reisepässe haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.

Für Kinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Auch wenn das Gesicht des Kleinkindes noch nicht so aussagekräftig ist wie dasjenige eines Erwachsenen und sich auch rasch ändert, hat es dennoch bereits einige gut sichtbare Merkmale wie die Position der Ohren, die Augenform, usw., die einen Beitrag zur Identifikation leisten können. Weitere Angaben zur Qualität des Fotos finden sich unter der Fotomustertafel.

  • Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift im Reisepass drei Kreuze ("xxx") abgebildet.
  • Für Kinder werden bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keine Fingerabdrücke auf dem Chip im Reisepass gespeichert.
  • Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck „im Wachstum“ angegeben.

Kindereinträge im Reisepass sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Bestehende Kindereinträge in den bisherigen Reisepässen sind noch bis zu dessen Ablauf, jedoch nicht länger als bis zum vollendeten 15. Altersjahr gültig.