Ehe für alle
Seit dem 1. Januar 2025 stehen gleichgeschlechtlichen Paaren aufgrund der im Rahmen der Initiative „Ehe für alle“ vorgenommenen Änderungen neue Möglichkeiten offen. Die verschiedenen Optionen werden im Folgenden zusammen mit grundlegenden Informationen beschrieben. Für weitere Informationen oder bei konkreten Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Seit 1. Januar 2025 steht die Ehe – die bis dahin nur heterosexuellen Paaren offenstand – sowohl gleichgeschlechtlichen als auch heterosexuellen Paaren offen.
Die Voraussetzungen, Verfahren und Abläufe für die Eheschliessung sind für beide Gruppen identisch.
Die eingetragene Partnerschaft wurde in Liechtenstein geschlossen
Eine Umwandlung ist nur möglich, wenn die eingetragene Partnerschaft vor dem 31. Dezember 2024 geschlossen wurde. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen in Liechtenstein keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden, weshalb auch keine weiteren Umwandlungen mehr vorgenommen werden können.
Paare mit einer vor dem 31. Dezember 2024 eingegangenen eingetragenen Partnerschaft haben folgende Möglichkeiten:
- Sie können in ihrer eingetragenen Partnerschaft verbleiben und somit ihren Familienstand unverändert lassen. In diesem Fall ist seitens des Paares kein Handeln erforderlich.
- Sie können ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dabei kann das Paar wählen, ob diese Umwandlung mit oder ohne Zeremonie erfolgen soll.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde oder wird im Ausland geschlossen
Die Umwandlung einer im Ausland geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaft ist jederzeit möglich. Je nach Zeitpunkt stehen jedoch unterschiedliche Optionen zur Verfügung.
Die eingetragene Partnerschaft wurde vor dem 31. Dezember 2024 geschlossen:
- Die Partner bleiben in ihrer eingetragenen Partnerschaft und ändern somit ihren Personenstand nicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Paar seine im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen lässt. Andernfalls bleibt ihr Personenstand in Liechtenstein unverändert (z. B. „ledig“).
- Sie lassen Ihre eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen und wandeln sie anschließend in eine Ehe um. Dabei kann das Paar wählen, ob diese Umwandlung mit oder ohne Trauung erfolgen soll.
- Sie lassen Ihre eingetragene Partnerschaft zunächst in Liechtenstein anerkennen, wandeln sie jedoch nicht um, sondern schließen auf der Grundlage dieser eingetragenen Partnerschaft eine Ehe
Die eingetragene Partnerschaft wurde nach dem 31. Dezember 2024 geschlossen:
- Die Partner bleiben in ihrer eingetragenen Partnerschaft und ändern somit ihren Familienstand nicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Paar seine im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen lässt. Andernfalls bleibt ihr Familienstand in Liechtenstein unverändert (z. B. „ledig“).
- Sie lassen zunächst Ihre eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen und gehen dann auf der Grundlage dieser Anerkennung eine Ehe ein
Gleichgeschlechtliche Ehen, die vor dem 1. Januar 2025 im Ausland geschlossen wurden, wurden in Liechtenstein aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen lediglich als eingetragene Lebenspartnerschaften anerkannt. Aus diesem Grund ist es möglich, den Status solcher Ehen anzupassen.
Gleichgeschlechtliche Ehen, die nach dem 1. Januar 2025 im Ausland geschlossen wurden, werden als Ehen anerkannt.