Schulleitungen

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ist im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden für die administrative, personelle, finanzielle sowie pädagogische Führung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Darunter fallen die folgenden Aufgaben:

  • Führung des Lehrpersonals und des übrigen Personals (ausgenommen Hauswartsdienst)
  • Regelung der Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler
  • Organisation des Schulbetriebs
  • Schullaufbahnentscheidungen (vorzeitige Aufnahme in Kindergarten oder Schule, Befreiung vom 9. Schuljahr, Rückstellung) bzw. Antragstellung für Schullaufbahnentscheidungen (z.B. Übertritte)
  • Zusammenarbeit mit dem Schulamt, insbesondere Mitwirkung bei Anstellungen, Aufsicht und Beurteilung sowie Entlassungen beim Lehrpersonal
  • Verwaltung der Schulkredite
  • Rechenschaftspflicht gegenüber dem Schulamt und Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit

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