Empfehlungen zur Honorierung

Nachdem die Wettbewerbskommission (WEKO) die von der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) herausgegebenen Honorarempfehlungen als unzulässig angemahnt hat, hat der KBOB seine Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren teilweise zurückgezogen.

Die Stabsstelle für staatliche Hochbauten und das Amt für Tiefbau und Geoinformation erlassen daher jährlich eigene Grundsätze für die Honorierung von Architekten und Ingenieuren im Zusammenhang mit Tätigkeiten für das Land Liechtenstein

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