Lichtverschmutzung

Die Dunkelheit wird von Kunstlicht immer mehr verdrängt. Dies mag an vielen Orten die Sicherheit erhöhen, hat aber auch unerwünschte Nebenwirkungen. Dazu gehören die Beeinträchtigung der Lebensräume nachtaktiver Tiere sowie der visuellen Nachtlandschaft, die negative Beeinflussung des hormonellen Systems von Mensch und Tier sowie die Verschwendung von Energie. Unter Lichtverschmutzung versteht man schädliche oder lästige Immissionen von Kunstlicht, welche unter die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes fallen.

Das Amt für Umwelt stützt sich in der Beurteilung von Lichtemissionen auf die schweizerische Vollzughilfe zu Lichtemissionen (Vollzugshilfe Nr. 2117 «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen», BAFU 2021) und insbesondere auf die darin enthaltenen 7-Punkte-Pläne.

Weitere Informationen sowie die oben genannte Vollzugshilfe finden Sie auf der Website des BAFU

Ansprechpersonen