Pflegefamilie
Nicht jedes Kind kann in Liebe und Geborgenheit in seiner eigenen Familie aufwachsen. Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste sucht daher laufend Familien, die bereit sind, ein Kind vorübergehend oder dauerhaft bei sich aufzunehmen.
Interessierte Eltern, Paare oder Alleinerziehende werden auf ihre Eignung geprüft. Fachleute bereiten sie auf ihre Aufgabe vor und begleiten sie in dieser Herausforderung. Eine finanzielle Vergütung ist gewährleistet.
Der Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste freut sich auf Ihren Anruf.
Onlineschalter
Antrag auf Jugendleiterurlaub (Sportbereich)Externer Link
Bestätigung Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Jugendleiterurlaub
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Antrag auf Förderung einer Aktivität oder Veranstaltung gemäss Kinder- und Jugendförderungs-Beitrags-Verordnung vom 22. Sept. 2009
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Ausbildungsförderung Kinder- und Jugendarbeit
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Bestätigung Jugendleiterurlaub (Sportbereich)
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Bewilligungsgesuch für KITA & Tagesstrukturen & Hüteangebote
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Handbuch zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen
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Gesetze
Ausserhäusliche Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, KBVExterner Link
Kinder- und Jugendgesetz
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Kinderbetreuungs-Beitragsverordnung
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Rechte des Kindes, Übereinkommen
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Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der audio-visuellen Medien, KJMV
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Verordnung zur Foerderung privater Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
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Verordnung zur Kinder- und Jugendfoerderung
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