Förderungen von Massnahmen
In Liechtenstein wohnen Menschen aus über 100 verschiedenen Staaten. Damit weist die liechtensteinische Bevölkerung eine grosse Vielfalt in sprachlicher, kultureller und ethnischer Hinsicht auf. Um das Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und der rechtsstaatlichen Ordnung weiterhin zu sichern, fördert das Ausländer- und Passamt Massnahmen, welche
- zur interkulturellen Toleranz in Liechtenstein beitragen;
- gegenseitiges Verständnis und Respekt verbessern;
- der Beratung, Unterstützung und Information von Migranten dienen;
- die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben der Migranten fördern
und allfällige Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bekämpfen.
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesExterner Link
Gesetz über die Ausländer - AuG
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Heimatschriftengesetz
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Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren - VEV
Mehr Links
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Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - ZVV
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz
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Verordnung über die Integration von Ausländern - AIV
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Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern - ZAV
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