Publikation von Rechtsvorschriften

Der Rechtsdienst der Regierung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Herausgabe des Landesgesetzblattes (LGBl.)
  • Betreuung der Gesetzesdatenbank www.gesetze.li sowie Bereitstellung von konsolidierten Rechtsvorschriften und des dazu gehörigen systematischen Registers
  • Ausschreibung von Landtagsbeschlüssen (Gesetze, Finanzbeschlüsse und Staatsverträge) zum Referendum

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