Kinder, Minderjährige und Bevormundete

Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung einer Identitätskarte in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters erscheinen.

Identitätskarten haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.

  • Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift auf der Identitätskarte drei Kreuze („xxx“) abgebildet.
  • Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck 'im Wachstum' angegeben.

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