Antragsstellung

Der Antrag auf Ausrichtung von Förderungsmitteln ist auf den amtlichen Formularen einzureichen. Der Antrag muss schriftlich, vollständig, unterschrieben und fristgerecht eingreicht werden.

  • Formular «Nachweis des Bürgerrechtes für liechtensteinische Staatsangehörige» (Gemeinde)
  • Wohnsitzbestätigung für Staatsangehörige von EWR-Staaten und der Schweiz (Ausländer- und Passamt)
  • Formular «Einkommens- und Vermögensnachweis gemäss WBFG» (Gemeinde)
  • Vollständiger Grundbuchauszug  beider Ehegatten (Amt für Justiz digitale Bestellung  Grundbuchauszug)
  • Grundrisse (vermasst) aus der Baueingabe
  • BGF-Schema/BGF-Berechnung
  • Flächenberechnung (Nettowohnfläche/Nebenfläche) gemäss WBFG
  • Stockwerkbegründung / Stockwerkreglement
  • Kostenvoranschlag (detailliert) oder Kaufvertrag/Werkvertrag
  • Finanzierungszusage der Bank für die Wohnbauförderung
  • Bei Gewerbeeinheit -> Gewerbebewilligung

Bei der Erstellung eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln vor dem Baubeginn zu stellen. Mit dem Bau darf erst nach Zustellung der Entscheidung über die Gewährung der Förderungsmittel begonnen werden.

Beim Erwerb eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Bei der Erneuerung eines Eigenheimes ist der Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln im Hinblick auf die entsprechenden baulichen Massnahmen binnen eines Jahres ab Grundbucheintrag zu stellen.

Bei einer Nichtbeachtung der Antragsfristen geht der Förderungsanspruch verloren. 

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