Auszüge / Bescheinigungen
Das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (AJU, STIFA/GWP), stellt Rechtsträgern auf Antrag gegen Gebühr Auszüge aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) und Bescheinigungen über Eintragungen im VwbP aus.
Anträge auf Ausstellung von Auszügen und Bescheinigungen sind unter Verwendung des entsprechenden eFormulars beim AJU, STIFA/GWP, einzubringen:
Hinweis: Die Ausstellung von Auszügen sowie von Bescheinigungen dauert – nach Eingang des vollständigen und korrekt ausgefüllten Bestellformulars beim AJU, STIFA/GWP – in der Regel fünf bis zehn Arbeitstage. Bei erhöhtem Arbeitsaufkommen kann sich die Ausstellung verzögern. Wird die Lieferart «Abholung am Schalter» gewählt, empfiehlt das AJU, STIFA/GWP, sich nach fünf Arbeitstagen telefonisch (+423 236 62 00) oder per E-Mail (info.vwb.aju@llv.li) zu erkundigen, ob der Auszug oder die Bescheinigung zur Abholung in der Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz, bereit liegt.
Zur Überprüfung der Antragslegitimation führt das AJU, STIFA/GWP, einen Abgleich hinsichtlich des im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsrechts und – bei Einreichung des Formulars im Original – mit der Unterschrift der im Handelsregister hinterlegten Annahme- und Firmazeichnungserklärung oder eines gleichwertigen Dokuments durch.
Ergibt sich die Antragslegitimation nicht vollumfänglich aus dem vorgenannten Abgleich, kann das AJU, STIFA/GWP, weitere Dokumente einholen, insbesondere:
- beglaubigter Auszug aus dem Handels- oder einem vergleichbaren Register;
- beglaubigte Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Fotografie (Pass, Identitätsausweis) der unterzeichnenden Person;
- beglaubigter Auszug aus einem vertrauenswürdigen, privat verwalteten Verzeichnis oder einer entsprechenden Datenbank;
- beglaubigte Vollmacht.