Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen können gefördert werden, wenn:

  • an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht;
  • ein Grossteil der Bevölkerung daran teilnehmen kann oder sie zu einer positiven Aussenwirkung des Landes beitragen; und
  • der Veranstalter selbst zu deren Finanzierung beiträgt.

Gesuche um Förderung sind bei der Stabsstelle für Sport schriftlich und begründet einzureichen.

Reglement der Stabsstelle für Sport für die Unterstützung von Sportveranstaltungen 

Sportveranstaltungen in Liechtenstein finden Sie unter: Sportveranstaltungen in Liechtenstein

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