Datenschutzhinweis

Nachfolgend informieren wir, das Amt für Bevölkerungsschutz als verantwortliche Stelle, Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten der Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung von Bevölkerungsschutzmassnahmen. Die folgenden Hinweise gelten für alle von der Datenverarbeitung betroffene Personen, diese sind zum Beispiel Mitglieder der Rettungs- und Hilfsdienste, Personen mit Funktionen im Bevölkerungsschutz und betroffene Personen in gefährdeten Gebieten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz über den Schutz der Bevölkerung (Bevölkerungsschutzgesetz; BSchG) sowie der dazugehörigen Verordnung (Bevölkerungsschutzverordnung; BSchV) zu erfüllen, der uns obliegt.

Vornehmlich üben wir folgende verarbeitende Tätigkeiten aus:

  • Erfassen und Verwalten von Personendaten von Mitgliedern der Rettungs- und Hilfsdienste des Landes und von Personen mit besonderen Funktionen im Bevölkerungsschutz
  • Erfassen und Dokumentation von Einsätzen und geleisteten Diensten für das Land
  • Weitergabe von Daten zwecks Aus- und Weiterbildung im Ausland
  • Führung von Listen zur Kontaktierung und Warnung von Personen in gefährdeten Gebieten

Die Rechtsgrundlagen für die verarbeitenden Tätigkeiten sind Artikel 14 des Bevölkerungsschutzgesetzes (BSchG) in Verbindung mit Art. 4 Datenschutzgesetz (DSG) und Art. 6 Abs. 1 Bst. e) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht auf Basis des öffentlichen Auftrags verarbeitet, ist im Einzelfall die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. a) der DSGVO.

Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Telefonnummern, Bankverbindungen, Teilnahme an Einsätzen und Ausbildungen, geleistete Dienste.

Wir übermitteln ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen. Als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten kommen in Betracht: andere Amtsstellen, Gemeinden.

Die Übermittlung personenbezogener Daten in die Schweiz als Drittland erfolgt im Rahmen der Datenverwaltung. Die Übermittlung in die Schweiz ist aufgrund des Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäss Artikel 45 DSGVO möglich.

Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich nach dem Austritt aus dem Rettungs- und Hilfsdienst oder nach Ablegen der Funktion gelöscht.

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.