Öffentliche Warnungen und Rückrufe

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls die importierten, hergestellten oder verkauften Lebensmittel die Gesundheit von Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind.

Konsumenten

Das BLV veröffentlicht die Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem betroffenen Unternehmen.

BLV-Öffentliche Warnungen und Rückrufe Lebensmittel

BLV-Öffentliche Warnungen und Rückrufe Gebrauchsgegenstände

RecallSwiss - App für Produkterückrufe, Warnungen und Sicherheitswarnungen

Betriebe

Stellt die verantwortliche Person eines Betriebs fest oder hat sie Grund zur Annahme, dass vom Betrieb eingeführte, hergestellte, verarbeitete, behandelte, abgegebene oder vertriebene Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände die Gesundheit gefährdet haben oder gefährden können, und stehen die betreffenden Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände nicht mehr unter der unmittelbaren Kontrolle des Betriebs, so muss sie unverzüglich:

  • das ALKVW informieren und
  • die erforderlichen Massnahmen treffen, um die betreffenden Produkte vom Markt zu nehmen (Rücknahme) und
  • falls Produkte schon Konsumenten erreicht haben könnten: die Produkte zurückrufen (Rückruf) und die Konsumentinnen und Konsumenten über den Grund des Rückrufs informieren.

Ansprechpersonen