Auslosung Aufenthaltsbewilligung (B)

Die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen im Fürstentum Liechtenstein wird ausgelost. Insgesamt werden jährlich 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und 8 Aufenthaltsbewilligungen für nichterwerbstätige EWR-Bürger verlost.

Das Auslosungsverfahren wird zweimal jährlich, jeweils im Frühling und im Herbst, durchgeführt.

Ein Auslosungsverfahren gliedert sich in eine Vor- und eine Schlussauslosung.

Zu den Teilnahmevoraussetzungen nach Art. 37 sowie Art. 38 PFZG zählen:

  • EWR Staatsangehörigkeit (Schweizer Staatsangehörige und Angehörige des Vereinigten Königreichs können nicht an der Auslosung teilnehmen)
  • fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare
  • keine Mehrfachbewerbungen
  • rechtzeitige Gebühreneinzahlung

Wird ein/e Bewerber/in bei der Vorauslosung gezogen und erbringt er/sie nach Aufforderung die entsprechenden weiteren Unterlagen, wie z.B. Passkopie, Arbeitsvertrag etc., so nimmt er/sie nach Überprüfung der allgemeinen Voraussetzungen und der Ausschlussgründe nach Art. 38 PFZG an der Schlussauslosung teil.

Zur Schlussauslosung werden Erwerbstätige zugelassen; wenn diese die Voraussetzungen nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a erfüllen.

Gründe für den Ausschluss von der Schlussauslosung:

  • Falschangaben;
  • Bestehen eines Einreiseverbots;
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der öffentlichen Gesundheit.

Schweizer Staatsangehörige können nicht an der Auslosung teilnehmen.

Für die Teilnahme an der Vorauslosung ist eine Gebühr von CHF 100.- und für die Teilnahme an der Schlussauslosung eine Gebühr von CHF 500.- zu entrichten.

Das Teilnahmeformular steht Ihnen spätenstens ab 01.08.2024 wieder zur Verfügung.

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