Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person mit eigener Firma, deren im Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Die Aktiengesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.
Merkblätter
Mustervorlagen
- Aktiengesellschaft (AG) - Antrag zur Eintragung mit Namenaktien und Verzicht auf die prüferische Durchsicht
- Erklärung betreffend den Verzicht auf die prüferische Durchsicht (Review) bei Kleinstunternehmen
- Aktiengesellschaft (AG) - Statuten mit Namenaktien
- Aktiengesellschaft (AG) - Annahme- und Firmazeichnungserklärung
Gesetze
Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Errichtung der gesetzlich geforderten öffentlichen Urkunden sowie der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.
Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.