Behandlung im EU-/EWR-Ausland

Jede Person, die in Liechtenstein obligatorisch für die Krankenpflege versichert ist, kann sich nicht nur bei liechtensteinischen Vertragsärzten, sondern auch in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten behandeln lassen. Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung im EU-/EWR-Ausland übernimmt, hängt jedoch von bestimmten Voraussetzungen ab. Daher wenden Sie sich vor jeder Behandlung an Ihre Kasse.

Suche

  • Inhaltstyp

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien