Konsularisches

Reisepass und Identitätskarte

Liechtensteiner Reisepässe und Identitätskarten können, ausser beim Ausländer- und Passamt (APA) in Vaduz, ausschliesslich bei der Schweizerischen Botschaft im Ausland beantragt werden. Für in Deutschland wohnhafte liechtensteinische Staatsangehörige sind die ↗ Schweizerische Botschaft in Berlin sowie die Schweizerischen Generalkonsulate in Frankfurt a.M., München und Stuttgart zuständig.

Weitere Informationen über den Ausstellungsprozess und die einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite des ↗ Ausländer- und Passamtes (APA).

Einreise- und Visavorschriften für Liechtenstein

Liechtenstein verfügt in der Regel über dieselben Einreisevorschriften wie die Schweiz. Detaillierte Informationen zu den Vorschriften und der Visumpflicht für die Einreise nach Liechtenstein finden Sie auf der Webseite des ↗ Ausländer- und Passamtes (APA).

Aufenthalt in Liechtenstein

Auf der Website des Ausländer- und Passamts sind die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, in Liechtenstein zu wohnen bzw. zu arbeiten (mit oder ohne Erwerbstätigkeit). Das Ausländer- und Passamt erteilt auch die entsprechenden Bewilligungen.

Anmeldung liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland

Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die ihren Wohnsitz länger als 12 Monate im Ausland haben, sollten sich bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung vor Ort anmelden, um zu gewährleisten, dass sie in Notsituationen konsularischen Schutz erhalten. Dort, wo Liechtenstein über keine eigene Vertretung verfügt, übernimmt die Schweiz aufgrund des Abkommens von 1919 über die diplomatischen und konsularische Vertretung Liechtensteins im Ausland, die liechtensteinischen Interessen. Ist die Schweiz in einem Land nicht vertreten, übernimmt die jeweilige Vertretung Österreichs die Betreuung der liechtensteinischen Staatsangehörigen.

Liechtensteinische Staatsangehörige können bei der zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können die erforderlichen Formulare bei der zuständigen Vertretung telefonisch oder per E-Mail bestellt oder auf der
↗ EDA-Webseite bezogen werden. Die Anmeldung kann auch über den ↗ Online-Schalter des EDA erfolgen.

Durch die Anmeldung können administrative Angelegenheiten wie zivilstandsrechtliche Änderungen oder die Beantragung von Reisedokumenten vor Ort erledigt werden. In Notsituationen wie bei Naturkatastrophen oder Terroranschlägen dient die Registrierung den offiziellen Stellen vor Ort der schnellen Kontaktaufnahme, der Suche nach vermissten Personen oder der Erteilung von rascher Hilfeleistung.

Weitere Informationen zu den konsularischen Dienstleistungen finden Sie auf der ↗ EDA-Webseite.

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