Entsorgung

Nicht gebrauchte oder abgelaufene Arzneimittel sind Sonderabfall und gehören nicht in den Kehrrichtsack. Sie können in Apotheken und Arztpraxen abgegeben werden. Privathaushalte können diese auch bei der zweimal jährlich stattfindenden Separatsammlung von Sonderabfällen in den Gemeinden abgeben.

Unter dem Link Sonderabfälle aus Hashaltungen finden Sie mehr Informationen.

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