Aufgabengebiet

Das Handelsregister ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, welches in erster Linie die Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse, insbesondere der Haftungs- und Vertretungsverhältnisse der auf diesem Gebiet tätigen natürlichen und juristischen Personen zur Aufgabe hat.

Die Hauptaufgaben sind:

  • die Durchführung von Eintragungen (Änderungen) und Löschungen im Handelsregister,

  • die Hinterlegungen von Gründungsanzeigen und Änderungsanzeigen von Stiftungen und Treuhandurkunden von Treuhänderschaften sowie sonstigen Urkunden,
  • die Durchführung von Beglaubigungen und öffentlichen Beurkundungen,
  • Firmen- bzw. Namensabklärungen,
  • die Veranlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen sowie
  • diverse Amtsgeschäfte wie Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (bspw. Einreichung der Jahresrechnung.), Sitzverlegungen, Prüfungen und Vorprüfungen von Belegen etc.

Das Handelsregister mit Einschluss der Anmeldungen und der Belege ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt, gegen Gebühr Einsicht in die Einträge des Handelsregisters und in die den Einträgen zugrunde liegenden Belege und Schriftstücke zu nehmen.

Einsichtnahme, Auszüge, Abschriften oder Zeugnisse von hinterlegten Akten und Schriftstücken sowie von Anmeldungen und Belegen nicht im Handelsregister eingetragener Stiftungen und Treuhänderschaften können hingegen nur vom Hinterleger/von der Hinterlegerin und demjenigen, der hierzu ermächtigt ist verlangt werden.  Bestimmte Angaben von Stiftungen (wie beispielsweise der Name, der Sitz, die Mitglieder des Stiftungsrates etc.) dürfen mittels Amtsbestätigung an Dritte bekannt gegeben werden.

Auszüge aus dem Register der eingetragenen Rechtsträgern (sog. Handelsregisterauszüge) können gegen Gebühr bestellt werden. Diese Auszüge werden nur in beglaubigter Form ausgestellt und nicht per Fax versandt.