Hoheitsgrenzen

Die Hoheitsgrenzen mit unseren Nachbarstaaten Schweiz und Österreich sind über Staatsverträge geregelt. Die Landesgrenzkommission und das Amt für Tiefbau und Geoinformation sind für den Unterhalt und die Nachführung - z.B. bei baulichen Massnahmen - der Landesgrenzen zuständig.

Der genaue Verlauf der Staatsgrenze ist über das sogenannte Urkundenwerk definiert. 

Abb: Plan zum Grenzurkundenwerk Ruggeller Riet
Abb: Grenzstein 64 aus dem Urkundenwerk 

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