EU-Binnenmarktprogramm

Verordnung (EU) 2021/690

Die Verordnung (EU) 2021/690 schafft für den Zeitraum 2021–2027 ein einheitliches Förderprogramm zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Es unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmeninsbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Verbraucher- und Produktschutz sowie die Bereiche Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und verbessert die systematische Datenerhebung im Rahmen europäischer Statistiken. Gleichzeitig wurden mehrere bisher separate Förderprogramme in einem gemeinsamen Rechtsrahmen gebündelt. 

Ziel des Programms ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, Markthindernisse abzubauen, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die digitale sowie nachhaltige Transformation der europäischen Wirtschaft zu unterstützen. 

Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen im Rahmen des Programms werden laufend über das EU Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission veröffentlicht. 

Kernpunkte des EU-Binnenmarktprogramms 

Das EU-Binnenmarktprogramm gliedert sich in folgende Teilprogramme: 

  • Food safety 
  • Protect consumers 
  • Competitivness 
  • An effective Single Market 
  • European Statistics 
  • Effective Standarisation 

Das Programm richtet sich insbesondere an KMU, Verbraucherorganisationen, Marktüberwachungs- und Vollzugsbehörden, Normungs- und Statistikorganisationen sowie Einrichtungen in den Bereichen Lebensmittel-, Futtermittel-, Tier- und Pflanzengesundheit. 

Teilprogramme 

1. Food Safety – Lebensmitelsicherheit 

Das Teilprogramm «Food Safety» fördert ein hohes Niveau der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit. Es unterstützt die Vorbeugung, Bekämpfung und Tilgung von Tierkrankheiten und Pflanzenschädlingen, die Förderung eines nachhaltigen Lebensmittelproduktions- und Konsumsystems sowie die Verbesserung des Tierschutzes. 

Darüber hinaus stärkt dieses Teilprogramm die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit amtlicher Kontrollen durch die Finanzierung von EU-Referenzlaboren und Referenzzentren, das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed – RASFF) sowie Sofortmassnahmen bei Krisenfällen. Zudem werden Schulungen für zuständige Behörden in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit gefördert. 

2. Protect consumers  Verbraucherschutz  

Das Teilprogramm «Protect Consumers» soll ein hohes Verbraucherschutzniveau im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gewährleisten. Es unterstützt Massnahmen zur Produktsicherheit und stellt sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte informiert sind und auf wirksame Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung zurückgreifen können. Gleichzeitig fördert es die Zusammenarbeit der nationalen Behörden zur raschen Bekämpfung grenzüberschreitender Verstösse gegen das Verbraucherrecht. 

Zu den zentralen Instrumenten gehören: 

  • Safety Gate, das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, über das nationale Behörden Informationen über unsichere Produkte austauschen und rasch Massnahmen ergreifen können, 
  • Consumer Protection Cooperation (CPC), welches grenzüberschreitend gegen rechtswidrige Praktiken wie irreführende Werbung oder Verstösse im Online-Handel vorgeht,
  • die Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), die Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen beraten und bei der Lösung von Streitfällen unterstützen. 

3. Competitiveness  Wettbewerbsfähigkeit  

Das Teilprogramm «Competitiveness» stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Nachhaltigkeit europäischer Unternehmen, insbesondere jene von KMUs. Es unterstützt Unternehmen durch den Abbau von Markthindernissen, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln sowie den erleichterten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. 

Ein zentrales Instrument ist das Enterprise Europe Network (EEN), das KMU bei Innovationen, Internationalisierung und Wachstum unterstützt. Ergänzend stehen über das KMU-Fenster des InvestEU-Fonds Finanzierungs- und Garantieinstrumente zur Verfügung. 

4. An effective Single Market  Funktionierender Binnenmarkt 

Das Teilprogramm «An effective Single Market» soll das wirksame Funktionieren des Europäischen Binnenmarkts gewährleisten. Es unterstützt die Umsetzung und Weiterentwicklung von Vorschriften in den Bereichen Gesellschafts- und Vertragsrecht, Geldwäschereibekämpfung sowie dem freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. 

Zu den wichtigsten Instrumenten gehören: 

  • der Single Digital Gateway (SDG), welches über das «Your Europe» Portal Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen Zugang zu Informationen, Online-Verfahren und Unterstützungsdiensten bietet,

  • das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Behörden,

  • das SOLVIT-Netzwerk, das Bürger und Unternehmen bei Problemen mit der Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden unterstützt. 

Diese Instrumente erleichtern Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Binnenmarktrechte und fördern die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. 

5. European Statistics – Statistikwesen  

Das Teilprogramm «European Statistics» unterstützt die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung hochwertiger europäischer Statistiken. Es stellt den nationalen Statistikämtern Finanzmittel zur Verfügung, um vergleichbare Daten zur wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und territorialen Entwicklung bereitzustellen. Diese Statistiken bilden eine wichtige Grundlage für evidenzbasierte politische Entscheidungen und die Bewertung der Auswirkungen von EU-Massnahmen. 

Ein Schwerpunkt liegt auf der engen Zusammenarbeit zwischen Eurostat (Statistisches Amt der EUund den nationalen Statistikämtern im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems. Dabei werden zunehmend vielfältige Datenquellen, moderne Analysemethoden, intelligente Systeme und digitale Technologien genutzt, um die Qualität, Aktualität und Vergleichbarkeit der europäischen Statistiken weiter zu verbessern. 

6. Effective Standarisation – Standardisierung  

Das Teilprogramm «Effective Standardisation» unterstützt die Entwicklung europaweiter Normen, die dazu beitragen, dass Produkte und Dienstleistungen einheitliche Qualitäts-, Sicherheits- und Leistungsstandards erfüllen. Europäische Normen fördern die Interoperabilität, erleichtern den grenzüberschreitenden Handel und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts. 

Gefördert werden insbesondere die europäischen Normungsorganisationen European Committee for Standardization (CEN)European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC) und European Telecommunications Standards Institute (ETSI)Durch gemeinsame Initiativen und Aktionspläne zwischen der Europäischen Kommission und den Normungsorganisationen sollen Innovationen gefördert und einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geschaffen werden. 

 

Auswirkung auf Liechtenstein 

Die Verordnung (EU) 2021/690 wurde durch den Beschluss Nr. 262/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in das EWR-Abkommen übernommen. Die Beteiligung der EWR-/EFTA-Staaten am Binnenmarktprogramm gilt ab 1. Januar 2021. 

Liechtenstein beteiligt sich am EU-Binnenmarktprogramm mit Ausnahme des Teilprogramms «Food Safety». Grund dafür ist, dass die Bereiche Lebensmittel-, Futtermittel-, Tier- und Pflanzengesundheit aufgrund der engen agrar- und veterinärrechtlichen Anbindung Liechtensteins an die Schweiz weitgehend nicht unter die entsprechenden EWR-Bestimmungen fallen. Ebenso wird das Teilprogramm «Effective Standardisation» nicht direkt über das Binnenmarktprogramm abgedeckt, sondern über allgemeine Kanäle der EFTA. 

Liechtensteinische Behörden, Unternehmen und Organisationen können somit die Förder- und Unterstützungsinstrumente der verbleibenden Teilprogramme nutzen. Zudem ist Liechtenstein am Safety Gate, am CPC, am SDG, am IMI sowie an SOLVIT beteiligt. Finanzierungs- und Garantieinstrumente für KMU stehen auf EU-Ebene zwar über das KMU-Fenster des InvestEU-Fonds zur Verfügung, dieses ist jedoch Teil des InvestEU-Programms. Da Liechtenstein gemäss Beschluss Nr. 226/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses von der Teilnahme am InvestEU-Programm ausgenommen ist, zählt das KMU-Fenster nicht zu den für Liechtenstein zugänglichen Instrumenten. Liechtenstein verfügt ausserdem weder über ein nationales ECC-Net noch über einen eigenen Kontaktpunkt des EEN. 

Bei der Umsetzung des EU-Binnenmarktprogrammes hat die Stabstelle für Digitale Innovation (SDI) eine koordinierende Rolle. Die fachliche Zuständigkeit für die einzelnen Teilprogramme verteilt sich auf unterschiedlichen Stellen: 

  • Protect Consumers: Amt für Volkswirtschaft

  • CompetitivenessAmt für Volkswirtschaft

  • An Effective Single Market: 

    • SDG: SDI gemeinsam mit dem Amt für Informatik als nationale Koordinatoren

    • IMI: Stabsstelle EWR als nationaler Koordinator

    • SOLVIT: Stabstelle EWR als nationaler Koordinator

  • European Statistics: Amt für Statistik

  • Effective Standardisation: Amt für Volkswirtschaft 

 

 
 
 

Ansprechperson

Dr. iur. Judith Sild

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