Begründung von Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums. Es ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem/der Miteigentümer/in das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben. Das als Stockwerkeigentum bezeichnete Recht umfasst demnach immer zwei Komponenten:

  • ein Teileigentumsrecht (Quote) an der ganzen Liegenschaft in der Art des Miteigentums und
  • ein Nutzungsrecht an einzelnen Teilen eines Gebäudes, das untrennbar mit dem Miteigentumsanteil verbunden ist.

Das Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet.

Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Jede/r Stockwerkeigentümer/in kann verlangen, dass für die Verwaltung und Benutzung ein Reglement aufgestellt und im Grundbuch angemerkt wird.

Öffentliche Beurkundung

Für die Begründung von Stockwerkeigentum und deren Abänderung ist die öffentliche Beurkundung Formerfordernis.

Beglaubigung und öffentliche Beurkundung

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