Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
Unter Grenzgänger versteht man Personen, welche in Liechtenstein eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben und täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb Liechtensteins zurückkehren.
Grenzgängermeldebestätigung für EWR-Staatsangehörige (GMB)
Grenzgängerbewilligung für Drittstaatsangehörige (G)
Bewilligung in Briefform (BIB)
Dienstleistungserbringung (GDL)
Gesetze
EWR-Ausschuss - Kundmachung des Beschlusses Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-AusschussesExterner Link
Gesetz über die Ausländer - AuG
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Heimatschriftengesetz
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Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG - Gesetz über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Personenfreizügigkeitsverordnung; PFZV - Verordnung über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige
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Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren - VEV
Mehr Links
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Verordnung über den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht - ZVV
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Ausländerrecht
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Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz
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Verordnung über die Integration von Ausländern - AIV
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Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern - ZAV
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