Konsumentenschutz

In den letzten Jahren vollzog sich eine enorme Entwicklung im Bereich Wirtschaft und technischer Fortschritt, was wiederum zu einer Vielzahl von neuartigen Gütern und neuen Verkaufs- und sonstigen Vertriebsformen geführt hat. Diese Situation ist für die Konsumenten/innen nicht unbedingt von Vorteil, da es immer schwieriger wird, auf dem Markt die Übersicht zu bewahren. Ebenfalls wird es nicht einfacher, die Beurteilungsgrundlagen für eine optimale Kaufwahl zu finden. Vor dieser Entwicklung kann auch Liechtenstein nicht verschont werden. Auch hier treten im Laufe der Zeit die Schutzanliegen der Konsumenten/innen immer mehr in den Vordergrund.

Seit dem 23. Oktober 2002 besteht in Liechtenstein ein eigenes Konsumentenschutzgesetz (KSchG; LGBl. 2002 Nr. 164). Das Konsumentenschutzgesetz soll nach seinen grundlegenden Intentionen dazu beitragen, die wirtschaftliche und rechtliche Unterlegenheit des(r) Konsumenten(in) im Geschäftsverkehr auszugleichen. Das liechtensteinische Konsumentenschutzgesetz umfasst insbesondere folgende Themen: Rücktrittsrechte, Unzulässige Vertragsbestandteile, Kostenvoranschläge, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, Besondere Vertragsarten, Abzahlungsgeschäfte, Anzahlung, Ratenbrief, Kreditgeschäfte von Ehegatten, Verbandsklage, Pauschalreise.

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