So wird EU-Recht zu EWR-Recht
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) ermöglicht den EWR-/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) die Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Damit ein EU-Rechtsakt für die EWR/EFTA-Staaten gilt, muss der Gemeinsame EWR-Ausschuss einen Beschluss zur Übernahme des EU-Rechtsakts in das EWR-Abkommen fassen.
Weitere Informationen finden Sie unter So wird EU-Recht zu EWR-Recht.