So wird EU-Recht zu EWR-Recht

Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) ermöglicht den EWR-/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) die Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Damit ein EU-Rechtsakt für die EWR/EFTA-Staaten gilt, muss der Gemeinsame EWR-Ausschuss einen Beschluss zur Übernahme des EU-Rechtsakts in das EWR-Abkommen fassen.

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