Rechtsberatung der Regierung

Der Rechtsdienst der Regierung nimmt im Auftrag des Regierungschefs oder der Regierung insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erstattung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen sowie Bearbeitung von Entscheidungsentwürfen
  • Rechtsberatung der Regierung und der Regierungsmitglieder
  • Erteilung von Rechtsauskünften an Amtsstellen und Kommissionen
  • Ausarbeitung von Rechtsvorschriften

Der Rechtsdienst ist jedoch keine allgemeine Anlaufstelle für private Rechtsauskünfte. Hierfür wenden Sie sich bitte in Verwaltungsangelegenheiten an die jeweils zuständigen Amtsstellen und im Bereich des Privatrechts an die Gerichtspraktikantinnen und -praktikanten beim Landgericht.