Peer Review

Die Statistiken des Amtes für Statistik basieren auf dem Verhaltenskodex des Europäischen Statistischen Systems. Dieser Verhaltenskodex gibt Vorgaben zum institutionellen Umfeld, den statistischen Prozessen und den statistischen Produkten. Er umfasst 16 Grundsätze mit 84 Indikatoren. Die Einhaltung dieser Grundsätze werden von internationalen Expertenteams im Rahmen von Peer Reviews (Audits) überprüft.

Peer Review 2023

Mit dem Besuch des Expertenteams vom 29. August bis am 1. September im Amt für Statistik wurden die ersten beiden Schritte des Peer Reviews 2023 bereits durchgeführt. Die definitiven Empfehlungen des Expertenteams finden sich im abschliessenden Peer Review Bericht.

1. Selbstbewertung

In der ersten Phase wird ein Fragebogen ausgefüllt, der auf die Einhaltung der 84 Indikatoren des Verhaltenskodex fokussiert. Zusätzlich sind Fragen zu den Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren zu jedem der 16 Grundsätze zu beantworten, sowie die Umsetzungsfortschritte seit dem letzten Bericht aufzuzeigen. Der ausgefüllte Fragebogen wird mit ergänzenden Dokumenten wie bspw. Gesetzestexten und Leitlinien dem Expertenteam drei Monate vor dessen Besuch zur Analyse und Vorbereitung des Besuchs übermittelt.

2. Besuch des Expertenteams

Der Besuch fand vom 29.August bis 01.September 2023 statt. Dabei wurden mit unterschiedlichen Beteiligten (Mitarbeitende des Amts für Statistik, Statistiknutzerinnen und -nutzer, Medien, Datenlieferanten) ausführliche Interviews geführt. Neben der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze ist ein wesentliches Ziel des Peer Reviews, mögliche Verbesserungen aufzuzeigen und Empfehlungen zum institutionellen Umfeld, den statistischen Prozessen und den statistischen Produkten abzugeben.

3. Bericht des Expertenteams

Im Anschluss an den Besuch verfasst das Expertenteam einen Bericht zur Einhaltung respektive entsprechenden Empfehlungen zur verbesserten Einhaltung der Grundsätze. Dieser Bericht wird innerhalb von drei Monaten erstellt und auf der Internetseite des Amtes für Statistik publiziert.

4. Nachbearbeitung, Massnahmen, Umsetzung

Die Empfehlungen aus dem Peer-Review-Bericht werden vom Amt für Statistik der Regierung zur Kenntnis gebracht und in die Umsetzungsplanung aufgenommen. Die Fortschritte werden anschliessend in jährlichen Reports dokumentiert, an Eurostat übermittelt und auf der Internetseite publiziert.

Weitere Informationen

Eurostat – Peer Review 2021-2023: Informationen und Berichte anderer Mitgliedsstaaten
Statistische Qualitätsgrundsätze des europäischen Verhaltenskodex

Frühere Peer Reviews

In Liechtenstein fand der jüngste Peer Review vom 26. bis 30. Januar 2015 statt. Durchgeführt haben den Peer Review drei Statistikexperten im Auftrag von Eurostat: Herr Priit Potisepp (Vorsitz), Herr Jozsef Karpati und Herr Jan Matejcek. Sie haben nebst Mitarbeitenden des Amtes für Statistik auch Vertreter der Hauptnutzer, der Medien, der Datenlieferanten und der Wissenschaft befragt.

Ergebnisse

Der Peer Review Bericht vom April 2015 kommt zum Schluss, dass das Amt für Statistik Liechtensteins die fünfzehn Grundsätze des Verhaltenskodex (Code of Practice) zum grössten Teil erfüllt. Als Stärke hebt der Bericht unter anderem die Qualitätsleitlinien des Amtes für Statistik hervor. Der Bericht stellt allerdings auch fest, dass es noch Raum gibt für Verbesserungen. Insgesamt führen die Peers 22 Empfehlungen auf, die sie in vier Bereiche zusammenfassen:

  1. Personelle Ressourcen und Effizienzverbesserungen
  2. Verstärkung der Relevanz und der Nutzerorientierung
  3. Nutzung von Verwaltungsdaten
  4. Methodik und die Qualität der Produktionsprozesse

Dokumente

Europäische Statistikexperten prüften vom 3. bis 5. Dezember 2007 die Abteilung Statistik des Amtes für Volkswirtschaft auf die Einhaltung von Qualitätsgrundsätzen.

Ergebnisse

Gemäss dem Peer Review Bericht widmet die amtliche Statistik Liechtensteins der statistischen Qualität in der täglichen Arbeit grosse Aufmerksamkeit. Negativ vermerkten die Experten, dass die institutionelle Unabhängigkeit der Statistik als Abteilung im Amt für Volkswirtschaft noch nicht gegeben ist. Positiv vermerkten die Experten, dass das Statistikgeheimnis gesetzlich gewährleistet ist und alle Statistiknutzerinnen und -nutzer gleichen Zugang zu den statistischen Informationen haben. Unparteilichkeit und Objektivität seien ebenso gegeben wie Zugänglichkeit und Klarheit der Statistiken. Die Nutzerbefragung habe ein sehr hohes Vertrauen in die Qualität der statistischen Publikationen gezeigt. Alle Interviews während der Peer Review wiesen ebenfalls auf diese hohe Zufriedenheit der Nutzer hin.

Dokumente

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