Aufsichtsbehörden

Amt für Kommunikation

Das Amt für Kommunikation (AK) ist die Regulierungs-, Aufsichts- und Verwaltungsbehörde Liechtensteins in den Bereichen Telekommunikation, Radio, Fernsehen, CATV und Internet und dementsprechend für Mobilfunk zuständig. Folgende Aufgaben werden in diesem Zusammenhang wahrgenommen:

  • Frequenzplanung, Frequenzzuteilung und Überwachung der Nutzungsbedingungen
  • Einhaltung EU-Roaming-Verordnung
  • Zuweisung von E.164-Rufnummern
  • Zuweisung von Codierungsressourcen
  • Marktanalyse M7 (Sonderregulierung des Mobilterminierungsmarktes)
  • Frequenzkoordinierung im Grenzbereich (HCM-Agreement)
  • Missbrauchsbekämpfung

Amt für Umwelt

Das Amt für Umwelt ist für die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte gemäss der Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zuständig.

  • Nichtionisierende Strahlung (NISV)
  • Bearbeitung der Standortdatenblätter (NIS-Berechnungen)
  • Standortkoordination

Amt für Infrastruktur (ehemals Hochbauamt)

Das Amt für Bau und Infrastruktur ist für die Bearbeitung von Baugesuchen bzw. für die Ausfertigung von Baubescheiden für die Errichtung neuer Sendeanlagen (Masten) zuständig.

Ansprechpersonen