Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschafter/Gesellschafterinnen zu einem wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zweck, wobei mindestens ein/eine Gesellschafter/Gesellschafterin als Kommanditierter/Komanditierte (Komplementär/Komplementärin) unbeschränkt und ein oder mehrere Kommanditäre/Kommanditärinnen (Kommanditisten) nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Kommanditsumme) haften. Die Kommanditgesellschaft ist als sog. Personengesellschaft zwar keine juristische Person, dennoch ist sie rechts- und parteifähig.

Die Kommanditgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.

Das Amt für Justiz erstellt – abgesehen von der Hilfestellung anlässlich der Anmeldung – keine Urkunden bzw. Verträge.

Bei Bedarf wenden Sie Sich bitte an die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer oder an die Liechtensteinische Treuhandkammer.

Suche

Filtermöglichkeiten

  • Inhaltstyp
Zu den Suchresultaten springen

Für Ihre Suchanfrage konnten keine Ergebnisse gefunden werden.

Im Folgenden finden Sie ähnliche oder themenverwandte Inhalte, die für Sie von Interesse sein könnten.Wenn Sie nicht fündig werden, nutzen Sie bitte die Navigation.

    0 Ergebnisse
    Anwendungen
      Formulare
        Dateien