Notifizierung

Die Notifizierung ist gleichbedeutend mit einer Meldung der in Liechtenstein akkreditierten Stellen an die für die EWR-Staaten zuständige ESA ( EFTA Surveillance Authority), die ihrerseits dafür sorgt, dass Name, Adresse und Kompetenzbereich der gemeldeten Stelle in eine EWR-weite Liste eingetragen werden. Diese Liste beinhaltet alle notifizierten Stellen im EWR und gilt als Anerkennungsausweis. Die Stellen sind berechtigt, die Konformität festzustellen und dem Hersteller einer Ware oder dem Inhaber eines Qualitätssicherungssystems die rechtmässige Verwendung des CE-Zeichens zu bestätigen.

Notifiziert können akkreditierte Stellen, die Prüfungen und Zertifizierungen im Bereich der Richtlinien des Neuen oder Globalen Ansatzes durchführen.

Die Meldung der Notifizierungen wird in der NANDO Datenbank von der Generaldirektion Unternehmen und Industrie veröffentlicht.

Die Voraussetzungen für die Notifizierung durch die liechtensteinische Notifizierstelle (in diesem Fall die Regierung) ist eine gültige liechtensteinische Akkreditierung, eine ausreichende Kapitalausstattung für zwei Jahre sowie ein ausreichender Versicherungsschutz. Ebenfalls muss sich der Antragsteller bereit erklären, bei Ringversuchen, Normungsvorhaben usw. innerhalb des EWR teilzunehmen.

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