Grundbuchbereinigung

Das herkömmliche, «Alte Grundbuch» stellte nur einen provisorischen Grundbuchersatz dar. Rechte und Lasten, welche vor der Einführung des Sachenrechtes (SR) am 01.01.1923 begründet wurden, waren darin nicht mit Sicherheit enthalten. Ausserdem war es nicht in allen Teilen zuverlässig, richtig, klar und übersichtlich.

Das Sachenrecht verlangte die Einführung des «Neuen Grundbuchs» nach den Vorschriften in den Übergangsbestimmungen. Dadurch sollte die bisher nicht voll gewährleistete, sichere und zuverlässige Feststellung der dinglichen Rechte garantiert werden. Dies geschah durch vollständige Aufnahme der Grundstücke mit den daran bestehenden Rechten und Lasten sowie durch die inhaltlich richtige, klare und übersichtliche Darstellung der Berechtigungen und Belastungen.

Die Einführung des «Neuen Grundbuchs» setzte auf der Basis der abgeschlossenen Vermessung ein einlässliches Verfahren zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse, der Dienstbarkeiten und Grundlasten, Vor- und Anmerkungen sowie der Grundpfandrechte voraus. Dabei waren aufgrund öffentlicher Auskündigung auch nichtprotokollierte Rechte festzustellen und einzutragen. Bedeutungslose Einträge waren auszuscheiden und Mängel der Vertragsgrundlagen zu beheben. Die Bereinigung und Einführung des Grundbuches war nicht um der blossen Gesetzesvorschriften willen und auch nicht nur wegen der damit verbundenen Verbesserung der Klarheit und Zuverlässigkeit des Grundbuches anzustreben. Es waren damit auch wesentliche Rationalisierungsvorteile zu erreichen, wie z.B. erleichterte Grundbuchführung durch kürzere, klarere und übersichtlichere Eintragungen.

Die Grundbucheinführung ist für das gesamte Land Liechtenstein abgeschlossen.

Details zur Grundbucheinführung in den einzelnen Gemeinden:

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Seit dem 1. Dezember 2004 bzw. 1. August 2007 ist im gesamten Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Am 15. Juli 2006 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Am 15. Februar 2007 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Am 15. Mai 2008 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Am 1. April 2009 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung ist für das ganze Gemeindegebiet abgeschlossen. Am 1. Februar 2010 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung für das ganze Gemeindegebiet ist abgeschlossen. Am 1. November 2010 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung für das ganze Gemeindegebiet ist abgeschlossen. Am 15. April 2011 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung für das ganze Gemeindegebiet ist abgeschlossen. Am 1. Juni 2012 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung für das ganze Gemeindegebiet Schellenberg ist abgeschlossen. Am 3. Juni 2013 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.

Stand der Grundbucheinführung:

Die Grundbuchbereinigung für das ganze Gemeindegebiet Eschen ist abgeschlossen. Am 26. März 2018 ist im ganzen Gemeindegebiet das «Neue Grundbuch» gemäss Sachenrecht mit sämtlichen Rechtswirkungen in Kraft gesetzt worden.