Öffentliche Informationen

UNFCCC Berichte

Entscheidung 13 der ersten Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP.1) legt fest, welche Daten gemäss Kyoto-Protokoll veröffentlicht werden müssen. Diese Daten umfassen z.B. eine Liste der Konten im Register und nicht vertrauliche Informationen über Kontoinhalte und Transaktionen.

Informationen, die laut EU-Registerverordnung 389/2013/EU vertraulich zu behandeln sind, werden nicht veröffentlicht.

(Absatz 45 der Entscheidung 13 CMP.1)

Zusätzlich können aktuelle Daten zu Konten im liechtensteinischen Kyoto Register direkt auf der Webseite des European Transaction Logs (EUTL) abgerufen werden.

(Absatz 46 der Entscheidung 13 CMP.1)

In Liechtenstein gibt es keine Joint Implementation Projekte. Somit werden auch keine ERUs vergeben.

(Absatz 47 der Entscheidung 13 CMP.1)

Diese Berichtspflicht wird über die Veröffentlichung des Standard Electronic Formats (SEF) erfüllt.

(Absatz 48 der Entscheidung 13 CMP.1)

Zusätzlich können aktuelle Daten zu Kontoinhabern im liechtensteinischen Kyoto Register direkt auf der Webseite des European Transaction Logs (EUTL) abgerufen werden.

Gemäss Anhang XIII der Registerverordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 920/2010 veröffentlicht das EUTL folgende Informationen über die mit Betreiberkonten verknüpften Anlagen und über Luftfahrzeugbetreiber:

  • a. ab dem 1. April des Jahres (X 1) die geprüfte Emissionen der Anlage für das jeweilige Vorjahr;
  • b. Nach dem 15. Mai jedes Jahres (X 1) die Anzahl der zurückgegebenen Zertifikate und CER und ERU, die vom Unternehmen zur Abdeckung der geprüften Emissionen des Vorjahres an das nationale Konto abgegeben wurden;
  • c. Ab dem 1. Mai jedes Jahres (X 1) ein Symbol für den Stand der Einhaltung. Dieses Symbol gibt an, ob das jeweilige Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Rückgabe einer ausreichenden Anzahl von Zertifikaten für die geprüften Emissionen nachgekommen ist oder nicht.

Darüber hinaus ist jedes Jahr die Zahl der Zertifikate, die einem Unternehmen zugeteilt wurden, zu veröffentlichen.

Die oben genannten Daten können direkt im EUTL nach Betreiber- bzw. Luftfahrzeugbetreiberkonten sortiert eingesehen werden.

Zur besseren Übersichtlichkeit wird hier pro Jahr eine Tabelle aller liechtensteinischen Anlagen zum Stand der Einhaltung veröffentlicht.

Mit der Angabe über geprüfte Emissionen erfährt die Öffentlichkeit die tatsächlich von einer Anlage ausgehenden CO2-Emissionen, die nach den genehmigten Überwachungsmethoden berechnet und von einer unabhängigen Prüfereinrichtung überprüft wurden.