Jugendleiterurlaub

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene können Jugendleiterurlaub in Anspruch nehmen, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion in einem liechtensteinischen Sportverein wahrnehmen und dabei Kurse, Lager oder ähnliche Veranstaltungen betreuen.

Formulare siehe Onlineschalter "Jugendleiterurlaub (Sportbereich)" beim Amt für soziale Dienste

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