Marktanalyse und beträchtliche Marktmacht

Der Rechtsrahmen für die Marktanalyse der elektronische Kommunikationsmärkte, der im Wesentlichen in der Richtlinie (EU) 2018/1972 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegt ist, wird in Liechtenstein durch das Gesetz vom 5. April 2023 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG) und die dazu erlassenen Verordnungen umgesetzt.

Diese sehen vor, dass die Regulierungsbehörde, sofern und solange kein wirksamer Wettbewerb herrscht, Massnahmen trifft, um die negativen Folgen des Wettbewerbsmangels zu beseitigen oder zu vermindern, auf Grundlage des Marktanalyseprozesses.

Ansprechpersonen