Jagdkarten

Wer die Jagd ausübt, muss eine auf seinen Namen lautende gültige liechtensteinische Jagdkarte und einen gültigen Nachweis der Treffsicherheit mit sich führen.

Sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie Jagdkarten wie folgt bestellen:

  • Pächter für die Dauer der aktuellen Pachtperiode;
  • als Gast einzelne Tage oder für ein bis drei Jahre, höchstens jedoch bis zum Ende einer Pachtperiode;
  • als angehender Jäger nach bestandener liechtensteinischer oder gleichwertiger Waffenhandhabungs- und Schiessprüfung für ein Jagdjahr, höchstens jedoch bis zum Bestehen der Jagdeignungsprüfung;

Die Jagdkarte hat für das ganze Staatsgebiet Gültigkeit.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte sind:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahres;
  • der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Gültigkeitsdauer der Jagdkarte;
  • der Nachweis der jagdlichen Eignung durch Ablegung der liechtensteinischen oder einer in Liechtenstein als gleichwertig anerkannten ausländischen Jagdeignungsprüfung;
  • über die Gleichwertigkeit entscheidet das Amt für Umwelt.

Vom Nachweis einer jagdlichen Eignung ausgenommen sind angehende Jäger.

Der Nachweis der Treffsicherheit kann auf jeder von der Jagd- und Fischereiverwalter-Konferenz der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (JFK) anerkannten Jagdschiessanlage erbracht werden. Der Nachweis der Treffsicherheit ist für jede verwendete Waffenart (Kugel und/oder Schrot) zu erbringen.

Die Liste weiterer anerkannter Schiessanlagen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft

Schiessprogramm Kugel

  • Passe zu 4 Schuss auf stehende Reh- oder Gamsscheibe (DJV-Scheibe mit Einteilung 0, 1, 3, 8, 9, 10 oder St.Galler-Scheibe mit Trefferfeld)
  • Distanz mind. 100m, als Treffer gelten Punkte 8, 9, 10 bzw. Trefferfeld, Bedingung: 4 Treffer
  • Das Schiessprogramm Kugel ist jährlich zu erfüllen, sofern eine Waffe mit gezogenem Lauf für die Jagd verwendet wird.

Schiessprogramm Schrot

  • Passe zu 4 Schuss auf 3-teilige Kippscheibe (Hase/Fuchs) oder auf Rollhase; von links und rechts; empfohlene Distanz max. 30m
  • als Treffer bei der Kippscheibe gelten vordere und/oder mittlere Klappe
  • Bedingung: 4 Treffer Das Schiessprogramm Schrot ist jährlich zu erfüllen, sofern eine Waffe mit glattem Lauf für die Jagd verwendet wird.

Die Antragsformulare können per Email eingereicht werdern.

Ansprechpersonen