Radon (Ionisierende Strahlung)

Ionisierende Strahlung kommt aus zwei Arten von Quellen: aus natürlichen (kosmische Strahlung aus dem Weltraum, natürlich radioaktive Stoffe im Erdboden wie Radon) und künstlichen bzw. zivilisatorischen Strahlenquellen (Strahlung im Alltag: Medizin, Industrie, Forschung, Heimanwendungen). Diese Strahlung kann eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Der Bezug und die Entsorgung von radioaktiven Stoffen sind reglementiert. 

Radon

Radon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas. Es dringt durch Ritzen, Risse, undichte Fugen und Naturböden aus dem Untergrund in Gebäude ein. Nach dem Rauchen ist Radon in der Schweiz der zweit wichtigste auslösende Faktor von Lungenkrebs.

Die schweizerische Strahlenschutzverordnung (StSV), SR 814.501, ist auch in Liechtenstein direkt anwendbar. Gemäss Art. 155 StSV gilt ein Radonreferenzwert von 300 Bq/m³ für „Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten“. Dabei kann es sich beispielsweise um Wohnräume, Schulzimmer, Kindergärten oder Arbeitsplätze handeln. Wird der Radonreferenzwert überschritten, trifft die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer die notwendigen Sanierungsmassnahmen gemäss Art. 166 Abs. 1 StSV. Die Kosten der Sanierung gehen gemäss Art. 166 Abs. 4 StSV zu Lasten des Eigentümers.

Massnahmenvorschläge zur Minimierung der Radonkonzentration im Wohnbereich

  • Naturböden im Keller nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen
  • Wohnräume direkt über dem Erdreich nur mit zusätzlichen Schutzmassnahmen
  • Durchgehende Fundamentplatte statt Streifenfundamente
  • Beim Vorwärmen von Luft im Erdreich muss die Aussenluft durch gasdichte Rohre geführt werden
  • Mit sorgfältigem Feuchtigkeitsschutz wird das Eindringen von Radon wirksam verhindert
  • Durchführungen für Leitungen aller Art und Installationskanäle sorgfältig abdichten
  • Absaugen der Bodenluft mit einem gelochten Röhrensystem
  • Abgeschlossene Treppenhäuser, dichte Türen mit automatischen Türschliessern zwischen Kellerräumen und Wohnbereich
  • Abdichten von Eindringstellen: Risse, undichte Fugen, Schächte, Installationsdurchführungen
  • Abdichtmassnahmen zwischen Keller- und Wohnbereich
  • Absaugen der Bodenluft mit einem Radonbrunnen
  • Einblasen von wenig Frischluft in einzelne Wohnräume
  • Abführen von eindringendem Radon aus dem Keller mit einem Abluftsystem

In gewissen Situationen, z.B. bei komplexen Bauvorhaben oder bei geologisch erschwerten Bedingungen, wird der Bauherr-schaft empfohlen, eine Radonfachpersonen beizuziehen.

Bei Neubauprojekten oder grösseren Umbauvorhaben wird empfohlen die Thematik Radon in den Bauverträgen zu berücksichtigen.

Der/die Unterzeichnende (Bauherr/in oder Vertreter/in mit Vollmacht) bestätigt, dass die erforderlichen Massnahmen zum Schutz vor erhöhten Radongaskonzentrationen nach den anerkannten Regeln der Baukunde getroffen werden.

Formular: Erklärung Bauherrschaft Schutz vor erhöhter Radongaskonzentration

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