Rechtsgrundlagen/Instruktionen

Gesetzliche Grundlagen

Die liechtensteinische Rechtsgrundlagen der Amtlichen Vermessung (Grundbuchvermessung) sind dem schweizerischen Vermessungsrecht nachgebildet. Die Grundbuchvermessung baut auf den technischen Grundlagen der schweizerischen Landesvermessung und ihrem Fixpunktnetz auf. In der liechtensteinischen Gesetzgebung sind jedoch Anpassungen an die spezifischen liechtensteinischen Verhältnisse berücksichtig worden.

Die gegenwärtige Rechtsgrundlage des Vermessungsrechts bildet das Gesetz vom 19. Mai 2005 über die Amtliche Vermessung (Vermessungsgesetz; VermG). In Ausführung des Gesetzes hat die Regierung die Verordnung über die Amtliche Vermessung (Vermessungsverordnung; VermV) vom 21. Juli 2005 erlassen.

Technische Richtlinien

Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen hat die Regierung technische Richtlinien für die Erfassung und Nachführung der Amtlichen Vermessung erlassen. Eine detaillierte Struktur der zu erhebenden Objekte sind im liechtensteinischen Datenkatalog definiert und in INTERLIS beschrieben.

Bei der Ausführung der Arbeiten werden verschiedene Genauigkeitsstufen, die so genannten Instruktionszonen bzw. Toleranzstufen, berücksichtigt. Die Bestimmungen zu den Toleranzgrenzen werden unverändert den schweizerischen Bestimmungen entnommen.

Weitere Angaben sowie Dokumente und Richtlinien finden Sie im Abschnitt Richtlinien und Dokumente