PDU-Formulare

Arbeitnehmer die in Liechtenstein gearbeitet haben und in ihr Heimatland (EU-oder EFTA-Land) zurückkehren stellen ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung im Wohnsitzstaat und nicht im letzten Beschäftigungsstaat. Es besteht kein Wahlrecht.

Von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten Sie die vollständig ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung. Danach stellt Ihnen die Arbeitslosenversicherung das Formular PD U1 für das Arbeitsamt Ihres Wohnsitzstaates aus.

Das Formular PD U1 bestätigt die Versicherungs- und Beschäftigungszeiten.

Beantragung und Versand des PD U1 Formulars:

  1. Beantragen Sie beim Arbeitgeber das Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ inklusive Lohnjournal/ Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate.
  2. Nach Erhalt der Unterlagen senden Sie ein E-Mail an pdu.alv@llv.li und beantragen die Ausstellung eines PD U1 Formulars. Die Arbeitgeberbescheinigung und Lohnabrechnungen sind im Anhang miteinzureichen.
  3. Die Arbeitslosenversicherung stellt Ihnen anhand der eingereichten Arbeitgeberbescheinigung und den Lohnabrechnungen das Formular PD U1 aus. Dieses wird Ihnen anschliessend per E-Mail zugestellt.

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